Teilnahmebedingungen für Ausbildungen

Für die Teilnahme am Ausbildungsangebot ist die Mitgliedschaft im DAV Voraussetzung.
Das Ausbildungsangebot richtet sich vorrangig an die Mitglieder der Sektion TAK. Mitglieder anderer Sektionen können einmalig zu einer erhöhten Teilnahmegebühr teilnehmen. Mitglieder der DAV-Sektion Markt Schwaben sind den Mitgliedern des TAK gleichgestellt.

 

Kurs-Anmeldung und Bezahlung

Die Anmeldung für einen Kurs erfolgt über die TAK Internet Seite.
Bei Online Zahlung erhält der Teilnehmer sofort die Kursrechnung und Bestätigung der Teilnahme.
Bei Bezahlung per Überweisung erhält der Teilnehmer sofort die Kursrechnung, die Bestätigung der Teilnahme erfolgt nach Zahlungseingang.
Bei Zahlung per Überweise ist die Zahlungsfrist eine Woche, andernfalls werden Wartelistenplätze vorgezogen und die Bestellung verfällt.

Die Kursgebühr umfasst keine Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Eintritte etc.
Die TAK-Jugend zahlt für die Ausbildungskurse nur die Hälfte.

Bei überbuchten Kursen wird eine Warteliste eingerichtet. Bei sehr großem Interesse versucht die Sektion einen Zusatztermin anzubieten.

Rücktritt von einer Kurs-Anmeldung

Beim Rücktritt von einer Anmeldung bis zum Tag des Anmeldeschlusses wird die Kursgebühr abzgl. € 10,– Verwaltungsgebühr erstattet, bei späterem Rücktritt ist grundsätzlich keine Erstattung mehr möglich. Stornokosten z.B. für die Reservierung von Hütten oder Hotels müssen in voller Höhe vom Zurückgetretenen getragen werden.

Haftung

Bergsteigen ist eine Gefahrensportart. Jeder Teilnehmer eines Ausbildungskurses ist sich der Risiken bewusst, die auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der Ausbilder nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Der Kursteilnehmer erkennt deshalb an, dass der verantwortliche Ausbilder und die Sektion Turner-Alpen-Kränzchen München von einer Haftung freigestellt werden, die über den Versicherungsschutz hinausgeht, der im Rahmen der Mitgliedschaft beim DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit besteht.

Ausgenommen ist eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Im Falle von Höherer Gewalt können Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmer gegen den Deutschen Alpenverein e.V. nicht geltend gemacht werden.

Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann.

Theorieabende

Zur Kursvorbereitung findet vor dem praktischen Ausbildungstermin ein Einführungs- und Theorieabend statt. Dieser Termin sollte in eurem Interesse unbedingt wahrgenommen werden.

Ausrüstung

Fehlende Ausrüstung kann gegen ein geringes Entgelt beim Ausrüstungsverleih ausgeliehen werden.