Teilnahmebedingungen für Touren

(gültig seit Sommerprogramm 2018)

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Das Ausbildungs- und Tourenreferat der DAV Sektion Turner-Alpen-Kränzchen besteht aus ca. 40 Fachübungsleitern und Trainern mit fortbildungspflichtiger DAV-Lizenz sowie aus ca. 15 DAV-Wanderleitern, Tiroler Bergwanderführern und ehrenamtlichen, erfahrenen Tourenführern, die bei Pflichtfortbildungen und internen Ausbildungen ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten. Die Durchführung aller Sektionstouren erfolgt auf rein ehrenamtlicher Basis!

Risiko ist allgegenwärtig und gehört zum Leben. Auch Bergsport ist immer mit einem Risiko verbunden. Bergsport erfordert aber auch Eigenverantwortung von jedem Einzelnen.

Wir legen größten Wert auf eine sichere und unfallfreie Durchführung unserer Touren. Deshalb obliegt es dem jeweiligen Tourenleiter oder Organisator, Tourenziele aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Wetter, Lawinengefahr) kurzfristig zu ändern, die Tour zu verschieben oder ggfs. auch ersatzlos zu streichen.

Wir hoffen, euch ein vielfältiges und interessantes Tourenangebot bieten zu können, freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen und wünschen euch viel Spaß auf unseren Touren!

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Unser Tourenprogramm richtet sich primär an die Mitglieder der Sektion Turner-Alpen-Kränzchen e.V. Die Teilnahme an den Touren ist für unsere Mitglieder kostenlos bzw. bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Mitglieder anderer DAV-Sektionen können gerne als Gäste teilnehmen. Für die Teilnahme von Mitgliedern anderer DAV-Sektionen wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 10 Euro pro Tag erhoben. Diese Teilnahmegebühr ist direkt beim Tourenleiter zu bezahlen. Der Tourenleiter verrechnet die Einnahmen von Mitgliedern anderer Sektionen mit der Tourenabrechnung. An- und Abreisetage gelten hierbei ebenfalls als ganzer Tag.
Bei wiederholter Teilnahme wird zumindest eine C-Mitgliedschaft im TAK nahegelegt. Für Mitglieder der DAV-Sektion Markt Schwaben ist die Teilnahme an Touren kostenlos möglich.

Personen ohne Mitgliedschaft im Alpenverein (Nichtmitglieder) können an unseren Touren aus versicherungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht teilnehmen.

ANMELDUNG

Die Anmeldung zur Tour erfolgt direkt beim jeweiligen Tourenleiter. Die Anmeldefristen im Tourenprogramm sind zu beachten. Insbesondere bei mehrtägigen Touren mit Übernachtung ist eine rechtzeitige Anmeldung wichtig. Ist kein Anmeldeschluss benannt, so muss die Anmeldung in der Regel bis spätestens drei Tage vor der Tour erfolgen.

Zur Anmeldung sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
– Vollständiger Name, Telefonnummer, Emailadresse,
– Angaben zur Mitgliedschaft im DAV/TAK, Geburtsdatum oder DAV-Mitgliedsnummer

Der Teilnehmer erhält in der Regel vom Tourenleiter eine formlose Bestätigung per Email oder Telefon. Weitere Informationen zur Tour erteilt der jeweilige Tourenleiter.

Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Dem Tourenleiter oder Organisator durch Absage entstehende Kosten (Stornogebühren, sonstige Auslagen/Kosten) sind diesem vollständig zu erstatten. Bei Touren mit Übernachtung kann eine Anzahlung erforderlich werden. Diese kann bei Absage der Tour verloren gehen.

ANFORDERUNGEN

Teilnehmen kann jedes Sektions- bzw. Alpenvereinsmitglied, das die in der Tourenbeschreibung bzw. Tourenklassifizierung festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers muss den Anforderungen der jeweiligen Tour so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht gestört, behindert oder gefährdet wird.

Ein wichtiger Punkt ist die vernünftige Tourenauswahl unter selbstkritischer Einschätzung der eigenen technischen und konditionellen Fähigkeiten. Wer sich im Gebirge ständig am Rande seiner Leistungsfähigkeit bewegen muss, wird erfahrungsgemäß nicht viel Spaß haben.

Der Tourenleiter oder Organisator kann einen Teilnehmer vor oder während der Tour von der Teilnahme ausschließen, der den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint oder dessen Ausrüstung nicht den jeweiligen Anforderungen genügt.

AUSRÜSTUNG

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Touren können maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Ausrüstungslisten zu verschiedenen Tourenarten finden sich auf unserer Homepage. Zusätzlich ist in jedem Fall eine Abstimmung mit dem jeweiligen Tourenleiter erforderlich.

Hinweis: Viele Grundausrüstungsgegenstände können kostengünstig im Ausrüstungslager des JDAV ausgeliehen werden. Weitere Informationen hierzu finden sich ebenfalls auf unserer Homepage.

NOTFALLAUSRÜSTUNG WINTER

Bei allen Ski- und Schneeschuhtouren muss die Standard-Notfallausrüstung mitgeführt werden. Diese besteht aus Lawinenverschütteten-Suchgerät (LVS), Schaufel und Sonde.
LVS-Geräte mit Drei-Antennen-Technologie und Markierfunktion sind seit vielen Jahren auf dem Markt und mittlerweile ganz klar als Stand der Technik anzusehen. Ein- oder Zwei-Antennen-Geräte sowie analoge Geräte werden daher ab 2018 nicht mehr akzeptiert. Lawinensonden sind aus stabilen Rohren mit Schnellspannverschluß und Lawinenschaufeln aus Metall.

Mit der Anmeldung zur Tour sichert der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in der Handhabung der Notfallausrüstung zu! Die Ausrüstung ist im Ernstfall nur so gut wie ihr Benutzer!

GEHZEITEN

Bei den angegeben Gehzeiten handelt es sich, wenn nicht anders angegeben, um reine Aufstiegszeiten. Es kommen also noch die Abstiegs- bzw. Abfahrtszeiten sowie die Pausen hinzu, so dass die Tour insgesamt um einiges länger werden wird. Zusätzlich können sich je nach Witterungsverhältnissen ein längerer Zeitbedarf und ein höherer Anspruch ergeben. Die zurückzulegenden Höhenmeter der Tourenbeschreibung beziehen sich in der Regel auf die im Aufstieg maximal zurückzulegenden Höhenmeter pro Tag.

ANREISE UND FAHRTKOSTEN

Wir versuchen, soweit es geht, umweltfreundlich anzureisen. Da viele Ausgangspunkte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schlecht oder gar nicht erreichbar sind, bilden wir möglichst gut ausgelastete Fahrgemeinschaften.

Dabei werden in der Regel die Fahrtkosten auf alle Mitfahrer umgelegt. Die Fahrtkosten umfassen neben den reinen Treibstoffkosten auch weitere Verbrauchskosten (Öl, Reifen) sowie Fixkosten (Steuer, Versicherung, Wartung, Abschreibung). Für die Fahrtkosten ist eine Pauschale von 25 – 35 Cent pro Kilometer und Fahrzeug angemessen. Dies entspricht auch Steuer- und Reisekostenrecht. Die vom Fahrer festgelegten Kosten sind für alle Mitfahrer verbindlich!

Grundsätzlich wird von einer selbständigen Anreise zum Ausgangspunkt ausgegangen! Es besteht also kein Anspruch auf Beförderung. Der Tourenleiter ist nicht automatisch Fahrer!

HAFTUNG

Bergsteigen ist eine Gefahrensportart. Jeder Teilnehmer muss sich der Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der Tourenführer und Organisatoren nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Den Anweisungen der Kurs- und Tourenleiter ist Folge zu leisten. Eigenmächtige Handlungen erfolgen ohne Ausnahme auf eigene Gefahr und schließen jegliche Haftung der Kurs- und Tourenleiter oder der Sektion aus.

Der Teilnehmer erkennt mit der Anmeldung an, dass der verantwortliche Tourenführer oder Organisator und die Sektion Turner-Alpen-Kränzchen München von einer Haftung freigestellt werden, die über den Versicherungsschutz hinausgeht, der im Rahmen der Mitgliedschaft beim DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit besteht. Ausgenommen ist eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

AUSBILDUNGEN, FÜHRUNGS- UND GEMEINSCHAFTSTOUREN

Ausbildung, Führungstour oder Gemeinschaftstour – wo liegt der Unterschied?
Die Veranstaltungen des TAK können grundsätzlich in folgende drei Kategorien eingeteilt werden:

Ausbildung:

Der Ausbilder trifft auf Grund seiner Sachautorität und seiner Stellung in der Gruppe verbindlich alle Entscheidungen. Der Teilnehmer hat die Anweisungen des Ausbilders uneingeschränkt zu befolgen.
Auch bei Ausbildungsveranstaltungen wird ein gesundes Maß an Eigenverantwortung erwartet. Im Verlauf der Ausbildung wird der Teilnehmer befähigt mehr Eigenverantwortung zu übernehmen.

Führungstour:

Der Tourenleiter trifft auf Grund seiner Sachautorität und seiner Stellung in der Gruppe verbindlich alle Entscheidungen.
An einer ausgeschriebenen Führungstour können auch Sektionsmitglieder teilnehmen, die dem Führer nicht bekannt sind und die die Tour nicht vollkommen selbständig durchführen könnten. Die Teilnehmer müssen allerdings die für die Tour erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten beherrschen.
Auch bei Führungstouren wird ein gesundes Maß an Eigenverantwortung erwartet.

Gemeinschaftstour:

Die im Sektionsprogramm enthaltenen Gemeinschaftstouren werden eindeutig als solche gekennzeichnet. Für alle Gemeinschaftstouren gelten die nachfolgenden Festlegungen:

An Gemeinschaftstouren beteiligt sich jeder Teilnehmer auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer muss den geforderten Schwierigkeitsgrad voll beherrschen, handelt eigenverantwortlich und muss jederzeit in der Lage sein, die Tour selbstständig weiterzuführen oder abzubrechen.
Es gibt keinen Tourenleiter im herkömmlichen Sinn. Der Organisator einer Gemeinschaftstour kümmert sich ausschließlich um den organisatorischen Rahmen der Gemeinschaftsunternehmung (z.B. Ausschreibung, Anmeldungen, Fahrgemeinschaften, Reservierung von Unterkünften). Alle anderen Entscheidungen, insbesondere Auswahl der Tourenziele und alle Entscheidungen über den Tourenverlauf vor Ort werden gemeinsam getroffen.

Dem Organisator obliegt also nicht die bergsportliche Leitung der Unternehmung. Er übernimmt auch keine speziellen Aufgaben innerhalb der Gruppe, die über eine normale partnerschaftliche Tourenabwicklung hinausgehen.

An den Gemeinschaftstouren des TAK können nur DAV-Mitglieder teilnehmen, die dem Organisator der Gemeinschaftstour persönlich bekannt sind! Der Organisator hat das Recht und die Pflicht, bestimmte Teilnehmer auszuschießen, die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

BILDRECHTE VON FOTO- ODER FILMAUFNAHMEN

Die Sektion behält sich vor, Fotoaufnahmen während der Touren anzufertigen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwertung von auf Veranstaltungen des TAK München erstellten Bildern für Vereinszwecke (Internet und Printmedien der Sektion) einverstanden. Die namentliche Nennung ist ausgeschlossen.